§ 3 LPartG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte LPartG, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 3 G v. 11.6.2024 I Nr. 185

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026