Über das Projekt
gstz.app zeigt das deutsche Bundesrecht so, wie man es auf einem Telefon lesen können sollte: schnell, ohne Zustimmungsbanner, ohne Konto, ohne Werbung. Grundlage sind die amtlichen XML-Daten von gesetze-im-internet.de, dem gemeinsamen Angebot des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH.
Das Ganze ist ein reines Hobbyprojekt — in der Freizeit gebaut, ohne Firma, ohne Auftrag und ohne kommerzielles Interesse. Entsprechend gibt es weder eine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit noch eine Zusage, dass es die Seite dauerhaft gibt.
Das Angebot ist nicht amtlich und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung.
Was drin ist
Eine kuratierte Auswahl der Gesetze, die im Alltag zählen — von BGB, StGB und Grundgesetz über Arbeits-, Miet- und Sozialrecht bis zu Steuern, Verkehr und Datenschutz, nach Themen geordnet. Bewusst nicht das vollständige Bundesrecht mit seinen mehreren tausend Spezialverordnungen: das macht die Seite übersichtlich und schlank. Wer eine Nischenvorschrift sucht, findet sie über den vollständigen Katalog an der Quelle.
Die aufgenommenen Gesetze gibt es dafür komplett — mit allen Einzelnormen, Volltext- und Bedeutungssuche, Lesemodus, Merkliste und Offline-Nutzung.
Die Entscheidungen dahinter
Alles läuft auf deinem Gerät
Die Seite ist vollständig statisch: jede Norm ist eine fertig gebaute HTML-Seite, es gibt keine Anwendung auf einem Server, die Anfragen beantwortet. Auch die Suche läuft im Browser — der Suchindex wird dorthin geladen, nicht die Anfrage zum Server.
Das ist die zentrale Entscheidung, und sie hat einen Preis: der erste Aufbau der Suche kostet Ladezeit und Speicher. Dafür verlässt keine Suchanfrage das Gerät. Wonach jemand sucht, verrät oft mehr als das Ergebnis — wer „Kündigung Schwangerschaft" oder „Betreuungsverfügung" eingibt, gibt Privates preis. Diese Daten gar nicht erst entstehen zu lassen, ist verlässlicher als das Versprechen, sie nicht auszuwerten.
Zwei Suchen, die sich ergänzen
Die Volltextsuche findet, was wörtlich dasteht. Sie ist sofort da und liefert hervorgehobene Fundstellen.
Die Bedeutungssuche findet passende Vorschriften auch ohne die richtigen Fachwörter — „Hund hat Nachbarn gebissen" führt zu § 833 BGB, „Haftung des Tierhalters", obwohl dort weder „Hund" noch „gebissen" steht. Dafür wird ein Sprachmodell (37 MB) geladen, das jede Anfrage lokal bearbeitet.
Aktualität
Die Daten werden regelmäßig mit gesetze-im-internet.de abgeglichen; geladen wird nur, was sich geändert hat. Auf jeder Norm steht unter dem Kalender-Symbol der Stand des Gesetzes und der Datenstand. Ist eine bereits verkündete Änderung dort noch nicht eingearbeitet, erscheint ein deutlicher Hinweis.
Kontakt und Verantwortlicher: siehe Impressum. Was lokal gespeichert wird, steht im Datenschutz.