§ 40 WoGG – Einkommen bei anderen Sozialleistungen

Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte WoGG, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 8 G v. 16.4.2026 I Nr. 107

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 30. Juni 2026