§§ 2a und 2b WoBindG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte WoBindG, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 13.9.2001 I 2404;

zuletzt geändert durch Art. 161 V v. 19.6.2020 I 1328

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026