Anlage 1 ElektroG – (zu § 2 Absatz 1) Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallen

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1155 - 1156)

1.
WärmeüberträgerKühlschränkeGefriergeräteGeräte zur automatischen Abgabe von KaltproduktenKlimageräteEntfeuchterWärmepumpenWärmepumpentrocknerölgefüllte RadiatorenBoilerWarmwasserspeichersonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden
2.
Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthaltenBildschirmeFernsehgeräteLCD-Fotorahmen und digitale BilderrahmenMonitoreLaptopsNotebooksTablets und Tablet-PCs
3.
Lampenstabförmige LeuchtstofflampenKompaktleuchtstofflampenLeuchtstofflampenEntladungslampen (einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen)Niederdruck-NatriumdampflampenLED-Lampen
4.
GroßgeräteWaschmaschinenWäschetrocknerGeschirrspülerElektroherde und ElektrobacköfenElektrokochplattenLeuchtenTon- oder BildwiedergabegeräteMusikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln)Geräte zum Stricken und WebenGroßrechnerGroßdruckerKopiergeräteGeldspielautomatenmedizinische Großgerätegroße Überwachungs- und Kontrollinstrumentegroße Produkt- und Geldausgabeautomatengroße PhotovoltaikmoduleNachtspeicherheizgerätegroße AntennenPedelecsElektrokleinstfahrzeuge mit zwei Rädern und ohne Sitz
5.
KleingeräteStaubsaugerTeppichkehrmaschinenNähmaschinenLeuchtenMikrowellengeräteLüftungsgeräteBügeleisenToasterelektrische MesserWasserkocherUhrenFitness- und Gesundheitsarmbänderelektrische RasierapparateWaagenHaar- und KörperpflegegeräteRadiogeräteVideokamerasVideorekorderHi-Fi-AnlagenMusikinstrumenteTon- oder Bildwiedergabegeräteelektrisches und elektronisches SpielzeugSportgeräteFahrrad-, Tauch-, Lauf-, RudercomputerRauchmelderHeizreglerThermostateelektrische und elektronische Kleinwerkzeugemedizinische Kleingerätekleine Überwachungs- und Kontrollinstrumentekleine ProduktausgabeautomatenKleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulenkleine PhotovoltaikmoduleAntennenAdapterReisesteckerSteckdosenkonfektionierte StromkabelHDMI-, Audio- und VideokabelSchmelzsicherungenelektrische ZigarettenBekleidung mit elektrischen Funktionen (z.B. Heiz-, Massage- oder Leuchtfunktionen)Schuhe mit Leuchtfunktionenbeleuchtete FliesenDrohnenTonerkartuschen und Druckerpatronen
6.
Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)MobiltelefoneGPS-GeräteTaschenrechnerRouterPCsDruckerTelefoneKommunikationsantennenTelefon- und NetzwerkadapterUSB-KabelNetzwerkkabel

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte ElektroG, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 286

Ersetzt G 2129-43 v. 16.3.2005 I 762 (ElektroG)

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026