§ 19 BewG – (weggefallen)
Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.
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Auf diese Vorschrift verweisen:
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BewGBewertungsgesetz
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Dritter Teil – Schlussbestimmungen
- § 266 – Erstmalige Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils
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Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte BewG, nicht nur diese Vorschrift):
Neugefasst durch Bek. v. 1.2.1991 I 230;
zuletzt geändert durch Art. 19 G v. 22.6.2026 I Nr. 192
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 30. Juni 2026