§ 19b AFBG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte AFBG, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 12.8.2020 I 1936;

zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 17.7.2023 I Nr. 191

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. März 2024