§ 2b AdVermiG – Unbegleitete Auslandsadoption
Ein internationales Adoptionsverfahren ist untersagt, wenn es ohne die Vermittlung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2a Absatz 4) durchgeführt werden soll.
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Auf diese Vorschrift verweisen:
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AdVermiGAdoptionsvermittlungsgesetz
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Vierter Abschnitt – Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 16 – Bericht
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Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte AdVermiG, nicht nur diese Vorschrift):
Neugefasst durch Bek. v. 21.6.2021 I 2010
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026