§ 13c AdVermiG – Verbot der Ersatzmuttervermittlung

Die Ersatzmuttervermittlung ist untersagt.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte AdVermiG, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 21.6.2021 I 2010

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026