§ 19 TabStG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TabStG, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24.10.2022 I 1838

Mittelbare Änderung durch Art. 15 G v. 24.10.2022 I 1838 ist berücksichtigt

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 23. Februar 2023