§ 20 StrEG – (weggefallen)
Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte StrEG, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 30.9.2020 I 2049
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 24. September 2025