§ 29 StAG – (weggefallen)
Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.
1
Auf diese Vorschrift verweisen:
-
BMGBundesmeldegesetz
-
Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen
- § 3 – Speicherung von Daten
-
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte StAG, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.12.2025 I Nr. 364; 2026 I Nr. 49
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026