§ 113a SGB 11 – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte SGB 11, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 16.4.2026 I Nr. 107

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 9. Juli 2026