§ 4a SG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte SG, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 30.5.2005 I 1482;

zuletzt geändert Art. 5 G v. 9.1.2026 I Nr. 7

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 30. Juni 2026