§ 19 RDG – (weggefallen)
Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte RDG, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 10.3.2023 I Nr. 64
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Dezember 2024