§ 3 PartGG – (weggefallen)
Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte PartGG, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 22.10.2024 I Nr. 320
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 8. November 2024