§ 12b KraftStG 2002 – (weggefallen)
Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte KraftStG 2002, nicht nur diese Vorschrift):
Neugefasst durch Bek. v. 26.9.2002 I 3818;
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 342
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026