§§ 63 bis 70 JArbSchG – (Änderungsvorschriften)

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Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte JArbSchG, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 53 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026