§ 17 GewStG

(weggefallen)

⚠ Hinweis: Eine bereits verkündete Änderung ist im angezeigten Text möglicherweise noch nicht eingearbeitet. Maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte GewStG, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 15.10.2002 I 4167;

zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 28.2.2025 I Nr. 69

Änderung durch Art. 8 G v. 29.6.2026 I Nr. 197 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 2. Juli 2026