§ 9 MaBV – (weggefallen)
Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte MaBV, nicht nur diese Vorschrift):
Neugefasst durch Bek. v. 7.11.1990 I 2479
Zuletzt geändert durch Art. 14 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026