§§ 92 bis 104 BeamtVG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte BeamtVG, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 24.2.2010 I 150;

zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 27.2.2025 I Nr. 72

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026