§ 79 BBesG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte BBesG, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 19.6.2009 I 1434;

Zuletzt geändert durch Art. 62 Abs. 2 G v. 4.2.2026 I Nr. 33

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026