§ 67 BAföG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte BAföG, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 7.12.2010 I 1952; 2012 I 197;

zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 1 G v. 16.4.2026 I Nr. 107

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 30. Juni 2026