§ 15 AltTZG 1996 – (weggefallen)
Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.
1
Auf diese Vorschrift verweisen:
-
AltTZG 1996Altersteilzeitgesetz
-
- § 15g – Übergangsregelung zum Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
-
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte AltTZG 1996, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 10 G v. 16.4.2026 I Nr. 107
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 30. Juni 2026