§ 22 AEntG – (weggefallen)
Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte AEntG, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 30. Juni 2026