§ 33 AbgG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte AbgG, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 21.2.1996 I 326;

zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.10.2025 I Nr. 258

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Oktober 2025